Kindergeld und Kinderfreibeträge
Der Bundestag hat am 18.6.2015 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BT-Drucks. 18/4649, 18/5011) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/5244) zugestimmt.
Grundfreibetrag: Damit wird rückwirkend zum 1.1.2015 der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Ab dem 1.1.2016 ist eine Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.
Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und wird rückwirkend zum 1.1.2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht. Ab 1.1.2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.
Kindergeld: Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1.1.2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht. Ab dem 1.1.2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.
Entlastungbetrag für Alleinerziehende: Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende wird von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben und erhöht sich für jedes weitere Kind im Haushalt um 240 Euro.
Unterhaltshöchstbetrag: Der Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a EStG) wird von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht.