Erbschaftsteuer-Reform: Schäuble bessert nach!
Bisher sorgte Finanzminister Schäuble in der Wirtschaft für kräftiges Kopfschütteln. Im Referentenentwurf zur Verschonung von Firmenvermögen bessert Schäuble aber nun in einigen Punkten nach.
Änderung bei der Lohnsummenregelung
Nach dem Referentenentwurf soll eine Steuerbefreiung – wie bisher- auch dann möglich sein, wenn eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen über mehrere Jahre erhalten wird (sog. Lohnsummenregelung). Diese Lohnsummenregelung soll aber nun nur noch für Firmen mit bis zu drei Beschäftigten gelten. Bei Betrieben mit vier bis zehn Mitarbeitern soll es eine Erleichterung bei der Lohnsummenregelung geben.
Bedürfnisprüfung
Geplant war bisher, dass größere Unternehmen nur dann verschont werden, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften können. Nach dem Referentenentwurf soll sich die Prüfschwelle auf 40 Millionen Euro von bisher 20 Millionen Euro erhöhen.
Bei der Bedürfnisprüfung soll aber nach wie vor privates Vermögen bis zu Hälfte herangezogen werden. Hat der Erwerber genügend übrige Mittel, um auf das begünstigte vermögen entfallende Steuerlast zu tragen, scheidet eine Verschonung aus. Neu ist im Referentenentwurf eine Wahlmöglichkeit. Wer die Einziehung des Privatvermögens nicht will, kann stattdessen auf ein Abschmelzmodell zurückfreifen.