Gesetzgebung: Bürokratieentlastungsgesetz gebilligt (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 10.7.2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung gebilligt.
Das Gesetz sieht u.a. folgende Entlastung vor:
Von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung sind mehr kleine Unternehmen als bisher befreit. Die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn steigen um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro.